Kosten

Am 01. Juni 2004 ist das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) in Kraft getreten nach dem sich die Abrechnung meiner Kosten richtet. Dabei ist die Höhe der Kosten abhängig vom so genannten Streitwert.

Die Kosten einer Erstberatung liegen zwischen 25,00 € und max. 190,00 € zzgl. MwSt.. Die Höhe der individuellen Kosten richtet sich dabei nach den besonderen Umständen des Einzelfalls dabei ist unter anderem Ihr Einkommen und die Bedeutung der Angelegenheit für Sie zu beurteilen.

Sollten Sie nicht über entsprechendes Einkommen verfügen und nicht rechtschutzversichert sein, so besteht die Möglichkeit der Beratungshilfe insbesondere im sozialrechtlichen, zivilrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Verfahren. Sie können hierzu einen sog. Beratungshilfeschein beim zuständigen Amtsgericht Ihres Wohnsitzes beantragen. Hierzu müssen Sie unter anderem Ihr Einkommen bzw. Ihre Einnahmen nachweisen, die Miethöhe belegen und die Kontoauszüge der letzten drei Monate vorlegen.

Es besteht auch die Möglichkeit, dass ich den Beratungshilfeschein für Sie beantrage, sollte besondere Eile notwendig sein.

Hinsichtlich der Kosten für ein Gerichtsverfahren kann ggf. die sog. Prozesskostenhilfe beantragt werden. Je nachdem über welches Einkommen Sie verfügen kann diese die gesamten Kosten decken oder eine Ratenzahlung Ihrerseits bewilligt werden.